… die Verordnung über die tierärztliche Hausapotheke

Verschärft!

Seit dem 1. Oktober 2015 gibt es einschneidende gesetzliche Veränderungen in der Anwendung von Tierarzneien.

Im Einzelnen bedeutet dies

  • keine Abgabe/Verschreibung von humanmedizinischen Medikamenten, sofern gleichwertige tiermedizinische Präparate verfügbar – auch wenn diese teurer sind
  • Abgabe nur an Tiere, die sich bei uns in Behandlung befinden
  • Patienten, die dauerhaft Medikamente benötigen, müssen halbjährlich vorstellig werden
  • Vorratshaltung von Medikamenten ist nicht mehr statthaft
  • Postversand verboten

Wir werden uns natürlich weiterhin für das Wohl Ihres Tieres einsetzen und sind bemüht, die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

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