Seit dem 1. Oktober 2015 gibt es einschneidende gesetzliche Veränderungen in der Anwendung von Tierarzneien.
Im Einzelnen bedeutet dies
- keine Abgabe/Verschreibung von humanmedizinischen Medikamenten, sofern gleichwertige tiermedizinische Präparate verfügbar – auch wenn diese teurer sind
- Abgabe nur an Tiere, die sich bei uns in Behandlung befinden
- Patienten, die dauerhaft Medikamente benötigen, müssen halbjährlich vorstellig werden
- Vorratshaltung von Medikamenten ist nicht mehr statthaft
- Postversand verboten
Wir werden uns natürlich weiterhin für das Wohl Ihres Tieres einsetzen und sind bemüht, die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.