Die Sache mit dem Notdienst.... Teil II

Nun ist es amtlich:

Die neue Notdienst-Gebührenordnung hat am 20.12.2019 den Bundesrat passiert und ist gültig ab 14.02.2020

 

Das heißt konkret:

Außerhalb der regulären Sprechstunden werden die Gebühren für den tierärztlichen Notdienst deutlich erhöht.

Der einfache Gebührensatz wird auf den mindestens zweifachen Gebührensatz erhöht!

Zusätzlich wird eine Notdienstgebühr von 50€ netto erhoben.

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