Gebührenordnung für Tierärzte

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Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Rechtsverordnung, die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Sie wird von der Bundesregierung erlassen, um die berechtigten Interessen von Tierhaltern und Tierärzten zu wahren.

Die GOT ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend. Von Bedeutung für den Tierhalter sind ein überschaubarer Gebührenrahmen und die Qualität der tierärztlichen Leistung.

Gebührenordnung für Tierärzte

Gebührensätze

Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnet. Diese gibt keine Festpreise vor, sondern einen Preisrahmen, der sich zwischen dem 1-fachen bis 3-fachen Satz bewegt.

Der 1-fache Satz ist als der Mindestsatz definiert, der nicht unterschritten werden darf.

Der 3-fache Satz stellt die obere Grenze  des Preisrahmens dar. Er darf ohne besondere vertragliche Vereinbarung der Parteien nicht überschritten werden.

Je nach Schwierigkeit des Falls und Zeitaufwand kann der sich der Faktor zwischen dem 1-fachen und 3-fachen Satz bewegen.

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